Willkommen!

Es freut uns sehr, dass Sie die Infrastruktur der CNSR für Ihre Forschung nutzen möchten! Wir unterstützen Sie natürlich gerne bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Studie. Bevor es jedoch losgehen kann, möchten wir Ihnen die Details der Nutzung etwas ausführlicher erklären.

Die CNSR ist eine Core Facility im Nutzerbetrieb. Das heißt, die Nutzer führen nach der Einweisung durch das CNSR-Personal, Ihre Studien eigenverantwortlich durch. Die Nutzung erfolgt auf der Basis der am 16.01.2024 veröffentlichten Rahmennutzungsordnung für Core Facilities an der Universität Heidelberg.

Die CNSR kann durch Mitglieder der Universität Heidelberg, externe öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen genutzt werden. Für die Nutzung werden Entgelte erhoben. Die aktuellen Preise für die Nutzung der CNSR finden Sie in der Entgeltordnung in ihrer aktuellen Fassung vom 16.01.2024. Die Entgelte werden quartalsweise auf der Grundlage der im Buchungssystem der CNSR gebuchten Ressourcen berechnet.

Um alle am CNSR Forschenden bei der Auswahl der für Ihre Studie optimalen Methodik zu unterstützen und so zu einer hohen wissenschaftlichen Qualität der in der CNSR durchgeführten Studien beizutragen, bitten wir alle Wissenschaftler vor Beginn der Datenerhebung per Email unter FoF4Lab@uni-heidelberg eine Studienskizze einzureichen (optimal im pdf-Format). In dieser Skizze sollten kurz folgende Punkte adressiert werden:
die Rationale, die Hypothesen, das experimentelle Design, die psychophysiologischen und Verhaltens-Outcomevariablen und der statistische Analyseplan der Studie. Das Advisory Board der CNSR, welches aus Mitgliedern der im FoF IV zusammengefassten Institute besteht, beurteilt die Skizze hinsichtlich ihrer methodischen Qualität. Diese Bewertung wird in jedem Fall wohlwollend und konstruktiv vorgenommen.

Nach einem positiven Votum des Gutachtergremiums und der zuständigen Ethikkommission, wird mit jedem Nutzer eine individuelle Einzelnutzungsvereinbarung unterzeichnet, welche auch eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten auf der Basis des geplanten Nutzungsumfangs und der geltenden Entgeltordnung enthält. Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung können die entsprechenden Ressourcen des CNSR unter Verantwortung der Studienleiter eigenverantwortlich genutzt werden. In der Startphase ist eine methodische Unterstützung durch die Mitarbeiter des CNSR möglich.